Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre von Einzelpersonen innerhalb der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die DSGVO hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Hier sind die wichtigsten Aspekte der DSGVO:

Allgemeine Merkmale

  • Schutz personenbezogener Daten: Die DSGVO zielt darauf ab, die Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu stärken und zu schützen. Dazu gehört der Schutz vor Missbrauch und unrechtmäßiger Verarbeitung.
  • Geltungsbereich: Die Verordnung gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch für Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von Personen innerhalb der EU verarbeiten.

Grundsätze der DSGVO

Die DSGVO basiert auf mehreren zentralen Grundsätzen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig sein und die betroffenen Personen müssen transparent über die Verarbeitung informiert werden.
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht weiterverarbeitet werden.
  • Datenminimierung: Nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind, dürfen erhoben werden.
  • Richtigkeit: Es müssen angemessene Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die verarbeiteten Daten korrekt und aktuell sind.
  • Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Die Verarbeitung muss so erfolgen, dass die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist.

Rechte der betroffenen Personen

Die DSGVO verleiht den betroffenen Personen eine Reihe von Rechten, die sie gegenüber den Datenverarbeitern geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft: Betroffene haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wenn ja, Auskunft über diese Daten zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung: Personen haben das Recht, unrichtige oder unvollständige Daten berichtigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Betroffene können die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene können unter bestimmten Bedingungen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen, insbesondere wenn diese auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen beruht.

Pflichten der Unternehmen

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen eine Reihe von Pflichten erfüllen:

  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Datenschutz bereits bei der Planung von Verarbeitungsvorgängen berücksichtigt wird.
  • Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten: Verantwortliche müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, in dem alle relevanten Informationen zur Datenverarbeitung dokumentiert sind.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: In bestimmten Fällen müssen Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, um die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu bewerten.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen: Bei einer Datenschutzverletzung müssen Unternehmen innerhalb von 72 Stunden die zuständige Aufsichtsbehörde informieren.

Sanktionen

  • Bußgelder: Die DSGVO sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Rechtsmittel für betroffene Personen: Betroffene Personen haben das Recht, bei Verstößen gegen die DSGVO rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu verlangen.

Fazit

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines einheitlichen Datenschutzrechts innerhalb der EU dar. Sie stärkt die Rechte der betroffenen Personen und legt klare Rahmenbedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Unternehmen müssen sich intensiv mit den Anforderungen der DSGVO auseinandersetzen, um rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder zu vermeiden. Ein effektives Datenschutzmanagement und die Sensibilisierung aller Mitarbeiter sind entscheidend für die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben.

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